Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Johannes Gabriel Falkner, BSc, Einzelunternehmer, Niederthai 23, 6441 Umhausen, Österreich · info@derfalkner.at · +43 664 2645045
Stand: Oktober 2026
Aufbau: Teil A gilt für alle Verträge. Teil B gilt zusätzlich für die Vermietung von Fotoboxen, Teil C zusätzlich für IT- und EDV-Dienstleistungen. Regelungen, die ausdrücklich nur „gegenüber Unternehmern“ gelten, gelten nicht für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Zwingende Verbraucherrechte bleiben stets unberührt.
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
A1. Geltung. Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Johannes Falkner. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn Johannes Falkner ihnen schriftlich zustimmt. Es gilt die bei Vertragsabschluss gültige Fassung; sie ist unter derfalkner.at/terms abrufbar.
A2. Vertragsabschluss. Angebote sind freibleibend, sofern keine Annahmefrist genannt ist. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung zustande (E-Mail genügt) oder mit der Annahme eines befristeten Angebots.
A3. Preise und Umsatzsteuer. Es gelten die Preise laut Angebot bzw. Bestätigung. Johannes Falkner ist Kleinunternehmer; gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer verrechnet oder ausgewiesen. Gegenüber Verbrauchern sind die Preise Endpreise.
A4. Zahlung und Verzug. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Zahlung erfolgt per Überweisung oder online (z. B. Stripe). Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (gegenüber Unternehmern § 456 UGB, gegenüber Verbrauchern § 1000 ABGB). Gegenüber Unternehmern sind zweckmäßige Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen. Johannes Falkner darf weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten. Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung nur mit anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig.
A5. Haftung von Johannes Falkner. Johannes Falkner haftet unbeschränkt für Personenschäden sowie bei Vorsatz. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen und bei grober Fahrlässigkeit auf den Auftragswert, höchstens EUR 10.000 je Schadensfall, begrenzt; entgangener Gewinn, Folge- und Vermögensschäden werden gegenüber Unternehmern nicht ersetzt. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Haftung; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist nur für Schäden an Sachen ausgeschlossen, die der Verbraucher Johannes Falkner nicht zur Bearbeitung übergeben hat (§ 6 Abs 1 Z 9 KSchG). Gegenüber Unternehmern verjähren Schadenersatzansprüche in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
A6. Höhere Gewalt. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien (z. B. Unwetter mit Gefahr für Mensch oder Gerät, behördliche Verbote, Stromausfall, Krankheit ohne zumutbaren Ersatz) befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Kann ein Termin deshalb nicht stattfinden, werden bereits geleistete Zahlungen abzüglich nachweislich angefallener Kosten erstattet; ein Ersatztermin kann vereinbart werden.
A7. Erreichbarkeit. Johannes Falkner ist per E-Mail (info@derfalkner.at) jederzeit erreichbar und antwortet so rasch wie möglich; telefonisch (+43 664 2645045) in der Regel werktags ab 14:30 Uhr. Am Veranstaltungstag ist Johannes Falkner für Störungen unter der in der Buchungsbestätigung angegebenen Nummer erreichbar.
A8. Datenschutz. Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und DSG verarbeitet; Details enthält die Datenschutzerklärung unter derfalkner.at/datenschutz.
A9. Rechtswahl und Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Aufenthaltsstaats eines Verbrauchers bleiben unberührt. Gerichtsstand gegenüber Unternehmern ist das für 6441 Umhausen sachlich zuständige Gericht (derzeit Bezirksgericht Silz bzw. Landesgericht Innsbruck). Verbraucher können nur an ihrem Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort geklagt werden (§ 14 KSchG).
A10. Schlussbestimmungen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Teil B – Vermietung von Fotoboxen
B1. Mietgegenstand. Vermietet werden Fotoboxen samt Zubehör (Gehäuse, Laptop/PC, Kamera, Blitz, Drucker, Verbrauchsmaterial, Hintergründe, Requisiten), zusammen „Mietgegenstand“, gemäß Buchungsbestätigung.
B2. Beteiligte.
- Auftraggeber ist, wer die Fotobox bucht und das Entgelt schuldet (z. B. ein Sponsor).
- Veranstalter ist, wer die Veranstaltung durchführt, bei der die Fotobox eingesetzt wird (z. B. ein Verein). Auftraggeber und Veranstalter können dieselbe Person sein.
- Verantwortlicher vor Ort ist eine vom Veranstalter benannte volljährige Person, die während der gesamten Mietdauer erreichbar ist und die Übergabe bestätigt.
Der Auftraggeber gibt bei der Buchung Veranstalter, Veranstaltungsort und den Verantwortlichen vor Ort (Name, Telefon) bekannt und teilt Änderungen unverzüglich mit.
B3. Haftungsübernahme durch den Veranstalter. Ist der Veranstalter nicht der Auftraggeber, bestätigt der Verantwortliche vor Ort bei der Übergabe im Übergabeprotokoll im Namen des Veranstalters, dass der Veranstalter diesen Teil B anerkennt und für den Mietgegenstand während der Mietdauer haftet (Beitritt zum Mietvertrag hinsichtlich der Obhuts- und Haftungspflichten). Mit dieser Bestätigung haftet für Schäden am Mietgegenstand nur mehr der Veranstalter; der Auftraggeber schuldet dann ausschließlich das vereinbarte Entgelt. Liegt keine solche Bestätigung vor, haftet der Auftraggeber für alle Pflichten aus diesem Teil B. Johannes Falkner darf die Übergabe verweigern, solange kein Verantwortlicher vor Ort anwesend ist oder die Bestätigung nicht unterschrieben wird; der Anspruch auf das Entgelt bleibt in diesem Fall bestehen, soweit die Verweigerung nicht von Johannes Falkner zu vertreten ist.
B4. Obhut während der Veranstaltung. Ab Übergabe (Aufbau oder Abholung) bis zur Rückgabe (Abbau oder Rückbringung) liegt die Obhut über den Mietgegenstand beim Veranstalter. Er sorgt insbesondere dafür, dass
- die Fotobox auf einem ebenen, trockenen, überdachten Platz steht, geschützt vor Regen, Getränken, Hitze und Gedränge,
- eine geeignete Stromversorgung (230 V) vorhanden ist und Kabel keine Stolperfallen bilden,
- die Fotobox beaufsichtigt bzw. außerhalb der Betriebszeit versperrt oder gegen Diebstahl gesichert ist,
- Gäste die Fotobox nur bestimmungsgemäß benutzen und Gehäuse, Laptop und Einstellungen nicht verändern,
- keine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte erfolgt.
Johannes Falkner darf den Betrieb ablehnen oder unterbrechen, wenn der Aufstellort unsicher ist oder die Fotobox gefährdet wird.
B5. Haftung für Schäden am Mietgegenstand. Der Haftende nach B3 haftet für Beschädigung, Verlust und Diebstahl des Mietgegenstands während der Mietdauer, auch wenn diese durch Gäste, Mitwirkende oder sonstige Dritte auf der Veranstaltung verursacht werden. Gegenüber Unternehmern (dazu zählen auch Vereine, die regelmäßig Veranstaltungen durchführen) gilt dies, sofern er nicht nachweist, dass der Schaden trotz Einhaltung aller Obhutspflichten nach B4 eingetreten ist. Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ersetzt werden die Reparaturkosten, bei Verlust oder Totalschaden der Zeitwert, sowie der Mietentgang für Ausfalltage, gegenüber Unternehmern höchstens der im Übergabeprotokoll angegebene Wiederbeschaffungswert. Normale Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ist nicht zu ersetzen. Schäden sind Johannes Falkner sofort zu melden; bei Diebstahl ist Anzeige zu erstatten. Dem Veranstalter wird empfohlen, für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die gemietete Sachen einschließt.
B6. Schäden an Personen und Sachen Dritter. Für die Sicherheit der Veranstaltung, des Veranstaltungsorts und der Gäste ist der Veranstalter verantwortlich. Johannes Falkner haftet für Schäden, die durch die Fotobox entstehen, nur nach A5. Der Veranstalter hält Johannes Falkner gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die auf einer Verletzung seiner Pflichten nach B4 beruhen.
B7. Übergabe, Rückgabe, Mängel. Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll (Zustand, Zubehör, Zählerstand Drucke, Wiederbeschaffungswert) erstellt, das auch elektronisch unterzeichnet werden kann. Der Zustand des Mietgegenstands wird bei Übergabe und Rückgabe fotografisch dokumentiert (nur Gerät, keine Personen). Erkennbare Mängel sind sofort zu melden. Bei Selbstabholung ist der Mietgegenstand vollständig, sauber und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben; für verspätete Rückgabe wird je angefangenem Tag der Tagesmietpreis verrechnet.
B8. Anzahlung, Restzahlung, Kaution. Zur Fixierung des Termins ist eine Anzahlung von 30 % binnen 7 Tagen ab Buchungsbestätigung fällig; der Termin ist erst nach Zahlungseingang verbindlich reserviert. Der Rest ist 7 Tage vor dem Termin fällig, bei kurzfristigen Buchungen sofort. Bei Selbstabholung kann eine Kaution laut Buchungsbestätigung verlangt werden; sie wird binnen 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet und kann mit Schadenersatzforderungen verrechnet werden.
B9. Storno durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann bis zum Mietbeginn schriftlich stornieren. Es gilt folgende pauschale Entschädigung, bezogen auf den vereinbarten Mietpreis:
| Zugang der Stornierung | Entschädigung |
|---|---|
| mehr als 60 Tage vor dem Termin | kostenfrei (gegenüber Unternehmern 10 %) |
| 60 bis 30 Tage vorher | 30 % |
| 29 bis 14 Tage vorher | 50 % |
| 13 bis 3 Tage vorher | 75 % |
| weniger als 3 Tage vorher oder Nichtinanspruchnahme | 90 % |
Kann Johannes Falkner den Termin anderweitig vergeben, mindert sich die Entschädigung entsprechend; ein geringerer Schaden kann nachgewiesen werden. Eine einmalige kostenfreie Verschiebung ist möglich, wenn sie mindestens 30 Tage vorher mitgeteilt wird und ein Ersatztermin verfügbar ist.
B10. Kein Rücktrittsrecht nach FAGG. Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Termin erbracht werden, besteht für Verbraucher kein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Auf diesen Umstand wird vor Vertragsabschluss hingewiesen. Für Stornierungen gilt B9.
B11. Absage durch Johannes Falkner. Kann Johannes Falkner aus eigenen Gründen nicht leisten (z. B. Defekt ohne Ersatzgerät), werden alle Zahlungen vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach A5. Fällt die Fotobox während der Veranstaltung aus Gründen, die Johannes Falkner zu vertreten hat, länger als eine Stunde aus, wird der Mietpreis anteilig gemindert.
B12. Fernwartung. Zur Störungsbehebung darf Johannes Falkner per Fernzugriff auf die Fotobox-Software zugreifen, soweit eine Internetverbindung besteht.
B13. Fotos und Datenschutz. Verantwortlicher für die Fotos im Sinne der DSGVO ist der Veranstalter. Er informiert die Gäste (z. B. durch ein Hinweisschild an der Fotobox) und holt erforderliche Einwilligungen ein. Johannes Falkner verarbeitet die Fotos nur im Auftrag und nach Weisung des Veranstalters (Art. 28 DSGVO), übergibt sie nach der Veranstaltung per Downloadlink und löscht sie spätestens 14 Tage danach von Fotobox und Speichermedien, bei vereinbarter Online-Galerie nach deren Laufzeit. Fotos werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung für eigene Werbezwecke verwendet.
Teil C – IT- und EDV-Dienstleistungen
C1. Leistungen. Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, insbesondere Beratung, Auswahl, Einführung und Anpassung von Business-Software (z. B. ERP-, Warenwirtschafts- und Buchhaltungssysteme), Datenanalyse, Automatisierung, Schulung und Support. Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung nach dem Stand der Technik; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg nur, wenn ausdrücklich als Werk vereinbart.
C2. Mitwirkung des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und kostenlos Informationen, Zugänge, Testdaten und entscheidungsbefugte Ansprechpartner bereit, prüft Konzepte und sichert seine Daten vor Eingriffen in Systeme. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung verschieben Termine und werden verrechnet.
C3. Abrechnung. Nach Aufwand zum vereinbarten Stunden- oder Tagessatz (Abrechnung je angefangene 15 Minuten), als Pauschale oder Festpreis laut Angebot. Reisezeiten und Spesen werden gesondert verrechnet. Kostenvoranschläge sind unverbindlich; zeichnet sich eine Überschreitung um mehr als 15 % ab, wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert. Bei längeren Projekten sind Teilrechnungen zulässig.
C4. Abnahme. Werkleistungen gelten gegenüber Unternehmern als abgenommen, wenn binnen 14 Tagen nach Bereitstellung keine dokumentierten wesentlichen Mängel gemeldet werden oder die Leistung produktiv genutzt wird; auf diese Folge wird bei Bereitstellung hingewiesen.
C5. Gewährleistung. Mängel sind schriftlich und nachvollziehbar zu melden. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Abnahme, die Vermutung des § 924 ABGB gilt nicht, und Johannes Falkner hat zunächst das Recht auf Verbesserung. Verbraucher haben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Keine Gewährleistung besteht für Mängel durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Änderungen, fehlerhafte Vorgaben oder Daten des Auftraggebers sowie für Fehler, Updates oder Änderungen von Drittsoftware.
C6. Drittsoftware. Drittsoftware und Cloud-Dienste unterliegen den Bedingungen ihrer Hersteller. Lizenzen und Abonnements schließt der Auftraggeber direkt ab, sofern nicht anders vereinbart. Für Verfügbarkeit, Funktionsänderungen, Preise und Fehler von Drittanbietern haftet Johannes Falkner nicht.
C7. Nutzungsrechte. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Urheberrechte und allgemein verwendbares Know-how verbleiben bei Johannes Falkner. Daten des Auftraggebers bleiben dessen Eigentum.
C8. Auftragsverarbeitung und Geheimhaltung. Erhält Johannes Falkner Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers, wird vorab eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen und Zugangsdaten vertraulich, auch fünf Jahre über das Vertragsende hinaus. Nach Projektende werden Daten und Zugänge binnen 30 Tagen gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine Aufbewahrungspflicht besteht.
C9. Laufende Verträge (Support, Wartung) und Kündigung. Support- und Wartungsverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt werden; Verbraucher können zusätzlich nach § 15 KSchG kündigen. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen werden abgerechnet; bezahlte Arbeitsergebnisse und Dokumentation werden übergeben.
C10. Rücktrittsrecht für Verbraucher. Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, besteht ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach dem FAGG. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass vor Ablauf der Frist mit der Leistung begonnen wird, schuldet er bei Rücktritt ein anteiliges Entgelt; nach vollständiger Erbringung erlischt das Rücktrittsrecht.